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PV-Förderung Burgenland 2026: Zuschüsse und Fristen

Welche PV-Förderung gibt es im Burgenland 2026? EAG-Zuschuss, Landesförderung für Stromspeicher, Voraussetzungen und aktuelle Fristen.

Das Land führt auf seinen aktuellen Förderseiten zum Stichtag keine allgemeine Landesprämie für neue Photovoltaikmodule. Für neue oder erweiterte Anlagen ist vor allem der bundesweite EAG-Investitionszuschuss relevant. Der nächste Fördercall läuft vom 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr, bis 22. Oktober 2026, 23:59 Uhr.1

Das Land fördert nachträglich errichtete oder erweiterte Stromspeicher mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 100 Euro je nutzbarer kWh und bis maximal 20 kWh. Eine einschlägige Bundesförderung ist vorrangig zu beantragen.2

Auch die burgenländische Wohnbauförderung kann bei einer umfassenden energetischen Sanierung relevant sein. Photovoltaik zählt dort als energetisch relevantes Haustechniksystem, ist aber nur ein Baustein eines größeren Sanierungsvorhabens – kein eigenständiger PV-Barzuschuss.3

Stand: 19. August 2026. Förderungen können sich ändern oder vorzeitig ausgeschöpft sein. Maßgeblich sind immer die Richtlinien und die Entscheidung der jeweiligen Förderstelle.

Förderstatus im Burgenland auf einen Blick

  • Landesförderung Stromspeicher 2026 – offen, solange Budget vorhanden ist: Für private Wohngebäude; 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 100 Euro/kWh und maximal 20 kWh. Die Aktion endet bei Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31. Dezember 2026.2
  • EAG-Investitionszuschuss für PV und Speicher – nächster Call angekündigt: Einreichung vom 8. bis 22. Oktober 2026; Speicher nur gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage.1
  • Burgenländische Wohnbauförderung Sanierung 2026 – Anträge möglich: Langfristiges Landesdarlehen; PV kann im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung berücksichtigt werden.3
  • Bundesförderung Energiemanagement – offen, solange Budget vorhanden ist: Für private Haushalte sowie für Betriebe, Gemeinden und Vereine; Einreichung längstens bis 15. April 2027, 12:00 Uhr.45
  • Förderung nachhaltiger Technologien – offen, aber keine PV-Förderung: Das Programm unterstützt 2026 unter anderem thermische Solaranlagen und den Tausch bestimmter Heizsysteme. Photovoltaikmodule sind nicht angeführt.6
  • Energie- und Umweltförderung für Unternehmen und Gemeinden – geschlossen: Auf der Seite der Wirtschaftsagentur ist ausdrücklich keine Antragstellung mehr möglich.7
  • Sanierungsoffensive des Bundes – Budget ausgeschöpft: Beim Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026, beim Kesseltausch seit 10. Juli 2026 keine neuen Registrierungen oder Anträge möglich. Bestehende Fälle werden weiterbearbeitet.8

Landesförderung für Stromspeicher im Burgenland

Das zentrale PV-nahe Landesprogramm für Haushalte ist 2026 die Förderung von Stromspeichersystemen. Die Landesförderung kann nur gewährt werden, wenn für die Maßnahme keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 28 Abs. 62 UStG 1994 vorliegt und eine einschlägige Bundesförderung abgelehnt wurde oder nicht besteht. Verfügbare Bundesförderungen müssen beantragt und weiterverfolgt werden; auch andere Landes- oder Bundesförderungen sind vorrangig zu nutzen. Eine Doppelförderung der Anlage mit öffentlichen Landes- oder Bundesmitteln ist unzulässig.2

Wer kann den Speicherzuschuss beantragen?

Die Förderung richtet sich an natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder unionsrechtlich gleichgestellte Personen. Der Speicher muss überwiegend ein privat genutztes Wohngebäude im Burgenland versorgen. Die Wohnfläche muss mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche des Gebäudes ausmachen.2

Weitere Voraussetzungen sind insbesondere:

  • Anlage in oder auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus, Reihenhaus oder einer Eigentumswohnung
  • Hauptwohnsitz der antragstellenden oder einer nahestehenden Person im Objekt
  • grundsätzlich mindestens zwei Jahre rechtmäßiger Hauptwohnsitz in Österreich
  • in diesem Zeitraum Bezug eines entsprechenden Einkommens oder einer gleichgestellten Sozialversicherungsleistung
  • alternativ mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtige Einkünfte in Österreich
  • zugelassenes Stromspeichersystem mit Betriebserlaubnis
  • fachgerechte Errichtung und Inbetriebnahme
  • Betrieb der geförderten Anlage für mindestens zehn Jahre

Eigenbauanlagen, gebrauchte Speicher, Prototypen und Plug-and-play-Systeme sind nicht förderfähig.2

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • die erstmalige Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Stromspeicher und
  • die Erweiterung eines vorhandenen Speichers.

Bei einer Erweiterung werden bestehende und neu hinzukommende Speicherkapazität zusammengerechnet.2

Wie hoch ist die Speicherförderung?

Der Zuschuss beträgt:

  • 30 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • höchstens 100 Euro je nutzbarer kWh,
  • höchstens für 20 kWh.

Damit liegt der rechnerisch höchstmögliche Landeszuschuss bei 2.000 Euro, sofern die anerkannten Kosten hoch genug sind. Für die gesamte Förderaktion stehen 1,75 Millionen Euro zur Verfügung; daraus werden auch noch offene Förderfälle aus 2025 abgewickelt. Vollständige Anträge werden nach ihrem Einlangen gereiht. Es besteht kein Rechtsanspruch.2

Beispiel: Ein nachgerüsteter Speicher mit 12 kWh nutzbarer Kapazität kostet förderfähig 8.000 Euro. 30 Prozent wären 2.400 Euro. Wegen der Obergrenze von 100 Euro/kWh können höchstens 1.200 Euro Landesförderung gewährt werden.

Wann und wie wird eingereicht?

Der Landesantrag wird nach Umsetzung digital eingebracht. Die Sechsmonatsfrist läuft grundsätzlich ab Rechnungsdatum beziehungsweise ab Ablehnung einer vorrangigen Förderung. Bei Vorhaben, die erst mit Benützungsfreigabe, Fertigstellungsanzeige oder Inbetriebnahme durch das ausführende Unternehmen als abgeschlossen gelten, ist die besondere Fristregel der Richtlinie zu beachten. Warten Sie nicht bis zur Fertigstellung, wenn das Rechnungsdatum früher liegt.2

Benötigt werden unter anderem:

  • vollständig ausgefüllter Förderantrag,
  • Zulassung des Speichers durch eine autorisierte europäische Prüfstelle,
  • Betriebserlaubnis des Netzbetreibers,
  • Abnahme- oder Installationsprotokoll,
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise,
  • gegebenenfalls Contracting-, Mietkauf- oder Leasingvertrag.

Die reguläre Antragstellung erfolgt über das Onlineformular des Landes. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform vorgesehen.9

Fordert die Förderstelle fehlende Unterlagen nach, müssen diese grundsätzlich binnen drei Monaten ab Antragseingang vollständig vorliegen. Andernfalls gilt der Antrag als zurückgezogen.2

EAG-Investitionszuschuss 2026 für PV und Speicher

Für neue oder erweiterte Photovoltaikanlagen ist der bundesweite EAG-Investitionszuschuss die zentrale Förderung. Anträge können natürliche und juristische Personen stellen. Das Programm gilt daher nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe, sofern die jeweilige Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt.10

Nächster Fördercall 2026

Der nächste angekündigte Call läuft:

  • Start: 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr
  • Ende: 22. Oktober 2026, 23:59 Uhr1

Die Fördersätze sind nach der Engpassleistung der PV-Anlage gestaffelt:

  • Kategorie A bis 10 kWp: fester Fördersatz 150 Euro/kWp
  • Kategorie B über 10 bis 20 kWp: fester Fördersatz 140 Euro/kWp
  • Kategorie C über 20 bis 100 kWp: höchstzulässiger Fördersatz 130 Euro/kWp
  • Kategorie D über 100 bis 1.000 kWp: höchstzulässiger Fördersatz 120 Euro/kWp
  • Stromspeicher: fester Fördersatz 150 Euro/kWh111

In den Kategorien A und B entscheidet grundsätzlich der Zeitpunkt der Ticketziehung über die Reihung. In den Kategorien C und D geben Antragstellende ihren Förderbedarf in Euro pro kWp an; niedrigere Gebote werden vorgereiht. Die genannten 130 beziehungsweise 120 Euro/kWp sind daher Obergrenzen und keine automatisch garantierten Fördersätze.10

Speicher nur gemeinsam mit einer PV-Anlage

Beim EAG kann ein Stromspeicher nur zusammen mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage beantragt werden. Erforderlich sind mindestens 0,5 kWh Speicherkapazität je kWp beantragter PV-Leistung. Förderfähig sind höchstens 50 kWh. Eine reine Speichererweiterung erhält keinen EAG-Investitionszuschuss.10

Welche Förderung passt, hängt vom Vorhaben ab:

  • Neue PV plus neuer Speicher: zuerst EAG-Förderung prüfen.
  • Speicher als spätere Nachrüstung oder Erweiterung: einschlägige Bundesförderung zuerst prüfen und beantragen.
  • Bundesförderung abgelehnt oder nicht vorhanden und keine Umsatzsteuerbefreiung: burgenländischen Landesantrag innerhalb der Sechsmonatsfrist prüfen.
  • Andere öffentliche Förderung verfügbar: vorrangig nutzen; eine Doppelförderung der Anlage ist ausgeschlossen.2

Begrenzung durch die Investitionskosten

PV-Anlage und Speicher werden grundsätzlich mit höchstens 30 Prozent des unmittelbar erforderlichen Investitionsvolumens gefördert. Für innovative Photovoltaikanlagen im Sinne des § 6 Abs. 5 EAG-IZV erhöht sich der Investitionszuschuss um 30 Prozent. Insgesamt darf er höchstens 45 Prozent des unmittelbar erforderlichen Investitionsvolumens ohne Grundstückskosten betragen.1112

Was muss vor der Ticketziehung erledigt sein?

Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen vorliegen. Außerdem ist zumindest ein Angebot des Netzbetreibers für einen Einspeisezählpunkt erforderlich. Der erstmalige Förderantrag muss vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.10

Nach Abschluss des Fördervertrags gelten grundsätzlich folgende Inbetriebnahmefristen:

  • bis einschließlich 100 kWp: sechs Monate,
  • über 100 kWp: zwölf Monate.10

Planen Sie Netzanschluss, Genehmigungen und Förderantrag deshalb parallel. Eine bereits in Betrieb genommene Anlage ist für den erstmaligen EAG-Antrag zu spät.

25-Prozent-Abschlag bei bestimmten Freiflächenanlagen

Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünland reduziert sich der EAG-Investitionszuschuss grundsätzlich um 25 Prozent. Der Abschlag entfällt unter anderem bei Anlagen:

  • auf oder an Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen, die zu einem anderen Zweck als der Erzeugung von PV-Strom mindestens 18 Monate vor Antragstellung fertiggestellt wurden,
  • auf bestimmten Infrastruktur-, Deponie-, Altlasten-, Bergbau- oder Wasserstandorten sowie
  • auf bestimmten militärischen Flächen.1112

Bei Agri-PV entfällt der Abschlag, wenn die Landwirtschaft Hauptnutzung bleibt, die Module grundsätzlich gleichmäßig verteilt sind und mindestens 75 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt werden. Bestimmte innovative Agri-PV-Anlagen, gebäudeintegrierte Anlagen, schwimmende Anlagen, Parkplatzüberdachungen ab zehn Stellplätzen sowie PV an Lärmschutzanlagen können einen Innovationszuschlag erhalten.12

Made-in-Europe-Bonus

Wer qualifizierte Komponenten mit europäischer Wertschöpfung verwendet, kann den EAG-Zuschuss erhöhen:

  • 10 Prozent für qualifizierte PV-Module,
  • 10 Prozent für qualifizierte Wechselrichter, zusammen mit dem Modulbonus höchstens 20 Prozent,
  • 10 Prozent für einen qualifizierten Stromspeicher.

Der Bonus muss bereits im Förderantrag ausgewählt werden. Bei der Endabrechnung müssen die verbauten Komponenten in den offiziellen Whitelists aufscheinen.13

Wohnbauförderung: PV als Teil einer umfassenden Sanierung

Die burgenländische Sanierungsförderung ist kein einfacher Zuschuss für eine einzelne PV-Anlage. Sie wird als Landesdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 Prozent jährlicher Verzinsung vergeben. Das Darlehen ist erstrangig im Grundbuch sicherzustellen.3

Eine umfassende energetische Sanierung setzt voraus, dass mindestens drei Teile der Gebäudehülle oder der Haustechnik gemeinsam erneuert oder überwiegend saniert werden. Als energetisch relevantes Haustechniksystem nennt das Land ausdrücklich auch eine Photovoltaikanlage.3

Bei Erfüllung der Voraussetzungen können als Darlehen gewährt werden:

  • 60 Prozent der anerkannten Sanierungskosten, höchstens 60.000 Euro, bei Erreichen der geforderten Energiekennzahl,
  • 70 Prozent, höchstens 70.000 Euro, bei Unterschreitung der Energiekennzahl um 25 Prozent,
  • 80 Prozent, höchstens 80.000 Euro, bei Unterschreitung um 50 Prozent.3

Hinzu kommen persönliche, technische und finanzielle Voraussetzungen, etwa Einkommensgrenzen, Hauptwohnsitz, Mindeststandards beim Heizwärmebedarf und ein hocheffizientes alternatives Energiesystem. Anträge sind längstens 24 Monate nach Baubewilligung oder Baufreigabe möglich; Rechnungen dürfen bei der Einreichung grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein.3

Wichtig: Eine allein errichtete PV-Anlage löst nicht automatisch ein Sanierungsdarlehen aus. Diese Förderung kommt infrage, wenn ohnehin eine umfassende Sanierung von Dach, Fassade, Fenstern oder Haustechnik geplant ist.

Solarthermie ist nicht Photovoltaik

Das Landesprogramm für „nachhaltige Technologien“ unterstützt 2026 thermische Solaranlagen für Warmwasser oder Heizungsunterstützung. Eine thermische Solaranlage erzeugt Wärme; eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom. Die Begriffe dürfen bei der Förderplanung nicht verwechselt werden. PV-Module sind in diesem Landesprogramm nicht als Fördergegenstand angeführt.6

Bundesförderung für Energiemanagementsysteme

Das Bundesprogramm „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz“ fördert nicht die PV-Anlage, den Speicher, die Wallbox oder die Wärmepumpe selbst. Unterstützt wird ein neues automatisiertes und kommunikationsfähiges Steuerungssystem, das mindestens zwei dieser Erzeuger, Speicher oder Verbraucher verbindet und auch zeitvariable Preis- oder Netzsignale verarbeiten kann.45

Für private Haushalte an Netzebene 7 beträgt der Zuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 600 Euro. Die Registrierung muss vor der Verrechnung von Komponenten oder Leistungen des Energiemanagementsystems erfolgen. Danach bleiben sechs Monate für Installation, Abrechnung und Antragstellung. Registrierungen sind bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr möglich, können bei ausgeschöpftem Budget aber früher enden.4

Bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Gemeinden beträgt der maximale Zuschuss 30 Prozent, bei Großunternehmen 20 Prozent der anerkannten Nettokosten. Pro antragstellender Person und Standort sind höchstens 20.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung bei der KPC einlangen; nur Planungsleistungen dürfen davor liegen. Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften sind von dieser Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen.5

Wer für PV, Speicher oder andere Anlagen bereits eine Förderung nutzt, muss die Kosten des Energiemanagementsystems getrennt ausweisen. Dieselben Maßnahmen oder Investitionsanteile dürfen nicht nochmals gefördert werden.45

Förderungen für Unternehmen, Gemeinden und Landwirtschaft

Unternehmen

Die frühere spezielle Förderung der Wirtschaftsagentur für Energie- und Umweltmaßnahmen ist geschlossen; eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.7

Die allgemeine burgenländische Investitionsbeihilfe ist keine automatische PV-Förderung. Ihre Richtlinie schließt regionale Beihilfen für Energieerzeugung und -verteilung aus; andere Investitionen werden je nach beihilferechtlicher Grundlage geprüft. Unternehmen sollten eine neue PV-Anlage zuerst über das EAG prüfen. Ob daneben eine betriebliche Investitionsbeihilfe möglich ist, muss vor Beginn der Arbeiten mit der Wirtschaftsagentur geklärt werden.14

Gemeinden

Auch Gemeinden können den EAG-Investitionszuschuss beantragen. Das frühere Programm „Energie- und Umweltmaßnahmen Plus“, das unter anderem PV-Anlagen in kommunalen Maßnahmenpaketen unterstützte, nimmt keine neuen Anträge mehr an.7

Land- und Forstwirtschaft

Die ältere KPC-Förderaktion „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“ endete bereits am 16. Dezember 2021; 2026 ist keine Einreichung möglich. Landwirtschaftliche Betriebe können stattdessen den aktuellen EAG-Investitionszuschuss prüfen. Bei Freiflächen sind zusätzlich die Abschlags- und Agri-PV-Regeln zu beachten.15

Marktprämie, Einspeisevergütung und Energiegemeinschaft

Marktprämie

Die EAG-Marktprämie ist eine laufende Betriebsförderung für die eingespeiste Strommenge und damit etwas anderes als der einmalige Investitionszuschuss. Die zweite PV-Ausschreibung 2026 wurde am 10. Juli 2026 bezuschlagt; berücksichtigt werden konnten Gebote bis 6,69 Cent/kWh. Weitere Ausschreibungen werden im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle veröffentlicht.16

Für dieselbe Maßnahme dürfen Marktprämie und EAG-Investitionszuschuss nicht kombiniert werden. Wer eine größere Anlage plant, muss sich daher vor der Antragstellung für die passende Förderlogik entscheiden.17

Einspeisevergütung

Der Preis, den ein Energieabnehmer für Ihren Überschussstrom bezahlt, ist keine Investitionsförderung. Er ergibt sich aus dem Einspeisevertrag beziehungsweise Tarif des jeweiligen Abnehmers. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Anlagenpreis, sondern auch Eigenverbrauch, Speicherdimensionierung und Einspeisekonditionen.

Energiegemeinschaft

Eine Energiegemeinschaft ist ebenfalls kein Baukostenzuschuss. Sie ermöglicht es mehreren Mitgliedern, erzeugten Strom gemeinsam zu verbrauchen, zu speichern oder zu verkaufen. Für die Abrechnung sind Smart Meter und Viertelstundenwerte erforderlich. Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gelten im lokalen oder regionalen Bereich reduzierte Netzentgelte und weitere energiewirtschaftliche Vorteile.18

Steuerregeln für Photovoltaik 2026

Der Nullsteuersatz ist beendet

Der frühere Umsatzsteuer-Nullsatz für bestimmte PV-Anlagen endete grundsätzlich am 31. März 2025. Eine Übergangsregel galt bis Ende 2025 nur für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen worden waren. Für neue Projekte im Jahr 2026 ist daher grundsätzlich wieder der Normalsteuersatz von 20 Prozent zu kalkulieren.19

Einkommensteuer bei Überschusseinspeisung

Für natürliche Personen sind Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr von der Einkommensteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und höchstens 25 kWp Anschlussleistung hat. Der mengenmäßige Freibetrag steht pro steuerpflichtiger Person nur einmal zu. Bei einer höheren Einspeisemenge bleibt der begünstigte Teil steuerfrei; die darüber hinausgehenden Einkünfte können steuerpflichtig sein.20

Netzanschluss und Genehmigungen im Burgenland

Netzzugang, Zählpunkt, baurechtliche Prüfung und Einspeisevertrag sind notwendige Projektschritte – aber keine Förderprogramme.

Bei Netz Burgenland gilt unter anderem:

  • Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kVA müssen mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme angemeldet werden.
  • Für Erzeugungsanlagen bis 20 kVA gibt es ein digitales Netzzugangsformular.
  • Speichererweiterungen bis 20 kVA müssen ebenfalls bekanntgegeben und genehmigt werden.
  • Für Anlagen über 20 kVA gelten zusätzliche technische Vorgaben und ein eigener Anschlussprozess.
  • Eine Einspeisung ist erst mit gültigem Netzzugangsvertrag zulässig.21

Die veröffentlichten freien Einspeisekapazitäten sind nur eine Orientierung. Jede Anlage wird einzeln geprüft. Holen Sie das Netzzugangsangebot deshalb früh ein – für den EAG-Antrag benötigen Sie den Einspeisezählpunkt bereits bei der Ticketziehung.1021

Bei Freiflächenanlagen kommen außerdem burgenländische Raumplanungs-, Bau-, Elektrizitäts- und Naturschutzregeln hinzu. Das Land stellt dafür ein eigenes Verfahrenshandbuch und eine behördliche Anlaufstelle bereit.22

In sechs Schritten zur passenden Förderung

  1. PV-Leistung und Speichergröße festlegen. Grundlage sind Stromverbrauch, Dachfläche, Lastprofil und geplante Verbraucher wie Wärmepumpe oder E-Auto.
  2. Netzzugang und Genehmigungen klären. Einspeisezählpunkt, Netzkapazität und erforderliche Bewilligungen müssen rechtzeitig vorliegen.
  3. Förderweg wählen. Neue PV-Anlage: EAG prüfen. Reine Speichernachrüstung: zuerst Bundesförderung prüfen, danach gegebenenfalls Landesförderung. Größere Sanierung: Wohnbauförderung einbeziehen.
  4. Fristen richtig einordnen. EAG-Antrag vor Inbetriebnahme; burgenländischer Speicherantrag grundsätzlich nach Umsetzung, spätestens binnen sechs Monaten.
  5. Kosten sauber trennen. Rechnungen für PV, Speicher, Elektroarbeiten und sonstige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln.
  6. Unterlagen vollständig sichern. Netzdokumente, Bewilligungen, Prüfprotokoll, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Produktdatenblätter und Fotos geordnet aufbewahren.

Die Energieberatung Burgenland berät Privatpersonen kostenlos zu Photovoltaik, Speichern, Förderungen und Energiegemeinschaften. Bestimmte kleine Unternehmen, Vereine und Einrichtungen können eine kostenlose Einmalberatung nutzen.23

Häufige Fragen zur PV-Förderung im Burgenland

Gibt es 2026 eine allgemeine Landesförderung für neue PV-Module?

Das Land führt auf seinen aktuellen Förderseiten zum Stichtag keine allgemeine Landesprämie für neue Photovoltaikmodule. Für die PV-Anlage selbst ist vor allem der EAG-Investitionszuschuss des Bundes relevant. Das Land fördert unter bestimmten Bedingungen nachträglich errichtete oder erweiterte Stromspeicher.26

Wie hoch ist die burgenländische Speicherförderung?

Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 100 Euro je nutzbarer kWh und höchstens für 20 kWh. Der rechnerische Maximalbetrag liegt damit bei 2.000 Euro.2

Kann ich EAG- und Landesförderung für denselben Speicher kombinieren?

Nein. Die Landesförderung setzt voraus, dass keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 28 Abs. 62 UStG 1994 vorliegt und eine einschlägige Bundesförderung abgelehnt wurde oder nicht besteht. Verfügbare Landes- und Bundesförderungen sind vorrangig zu nutzen. Eine Doppelförderung der Anlage mit öffentlichen Landes- oder Bundesmitteln ist unzulässig.2

Muss ich den Landesantrag vor dem Speicherkauf stellen?

Der Landesantrag wird nach Umsetzung gestellt. Die Sechsmonatsfrist läuft grundsätzlich ab Rechnungsdatum beziehungsweise ab Ablehnung einer vorrangigen Förderung; für bestimmte Bauvorhaben enthält die Richtlinie eine Sonderregel. Für das EAG gilt dagegen: Der erstmalige Antrag muss vor Inbetriebnahme erfolgen.210

Wann findet der nächste EAG-Fördercall statt?

Vom 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr bis 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr.1

Wird eine PV-Anlage über die Wohnbauförderung bezahlt?

Nicht als eigenständiger Barzuschuss. Photovoltaik kann als energetisch relevantes Haustechniksystem Teil einer umfassenden energetischen Sanierung sein. Dafür müssen mindestens drei Gebäudeteile oder Haustechnikbereiche gemeinsam erneuert oder überwiegend saniert und alle persönlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt werden.3

Ist eine Energiegemeinschaft eine Förderung?

Nein. Sie kann den regionalen Verbrauch von selbst erzeugtem Strom wirtschaftlich attraktiver machen, ersetzt aber keinen Investitionszuschuss.18

Fazit: Im Burgenland zuerst den Förderweg festlegen

Für neue oder erweiterte PV-Anlagen ist in erster Linie der EAG-Investitionszuschuss relevant. Bei einer späteren Speichernachrüstung kommt die burgenländische Landesförderung infrage; die Wohnbauförderung eignet sich nur im Rahmen einer umfassenden Sanierung.

Atimis-Tec unterstützt bei der technischen Planung und einer nachvollziehbaren Dokumentation von Leistung, Komponenten und Kosten. Über Förderfähigkeit und Zusage entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle.

Footnotes

  1. EAG-Abwicklungsstelle – 3. Fördercall 2026 für Photovoltaik und Speicher 2 3 4 5

  2. Land Burgenland – Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

  3. Land Burgenland – Wohnbauförderung Sanierung 2026 2 3 4 5 6 7

  4. Klima- und Energiefonds/KPC – Leitfaden Energiemanagement für private Haushalte 2026 2 3 4

  5. Klima- und Energiefonds/KPC – Leitfaden Energiemanagement für Betriebe, Gemeinden und Vereine 2026 2 3 4

  6. Land Burgenland – Förderung nachhaltiger Technologien 2026 2 3

  7. Wirtschaftsagentur Burgenland – Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen, Einreichung nicht mehr möglich 2 3

  8. Sanierungsoffensive des Bundes – Förderstatus 2026

  9. Land Burgenland – Speicheranlagen und Online-Antrag

  10. EAG-Abwicklungsstelle – Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher 2 3 4 5 6 7

  11. RIS – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 56, Fassung vom 19. August 2026 2 3

  12. RIS – EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom § 6, Fassung vom 19. August 2026 2 3

  13. EAG-Abwicklungsstelle – Made-in-Europe-Bonus

  14. Wirtschaftsagentur Burgenland – Aktionsrichtlinie Investitionsbeihilfen Gewerbe und Industrie

  15. KPC – Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft, Einreichung beendet

  16. EAG-Abwicklungsstelle – Zweite PV-Marktprämien-Ausschreibung 2026 bezuschlagt

  17. RIS – Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 55, Fassung vom 19. August 2026

  18. E-Control – Energiegemeinschaften 2

  19. Bundesministerium für Finanzen – Steuersatz für Photovoltaikmodule

  20. Bundesministerium für Finanzen – Überschusseinspeisung bei Photovoltaikanlagen

  21. Netz Burgenland – Photovoltaik-Anschluss und Netzzugang 2

  22. Land Burgenland – Anlaufstelle und Verfahrenshandbuch für Photovoltaikanlagen

  23. Energieberatung Burgenland – Kostenlose Energieberatung

Zuletzt geprüft: 19. August 2026

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