PV-Förderung Österreich 2026: Beträge & Fristen
Bundesförderungen 2026 für Photovoltaik, Speicher und Energiemanagement: aktuelle Beträge, Fristen, Voraussetzungen und Antragsschritte.
Photovoltaik-Bundesförderung 2026 in Österreich
Wer 2026 in Österreich eine Photovoltaikanlage plant, kann den EAG-Investitionszuschuss im nächsten Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026 beantragen. Gefördert werden neue oder erweiterte PV-Anlagen bis 1.000 kWp; ein passender neuer Stromspeicher kann gemeinsam mit der PV-Anlage eingereicht werden. Eine Förderzusage erfolgt erst nach Prüfung und nur im verfügbaren Budget. Die ersten beiden Calls des Jahres sind bereits beendet.123
Daneben laufen zwei Energiemanagement-Ausschreibungen – eine für Privathaushalte und eine für Betriebe und Organisationen – sowie eine Förderung für die Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften.456 Der frühere Nullsteuersatz für Photovoltaik ist dagegen ausgelaufen.7 Auch die allgemeinen Bundesaktionen für private und betriebliche Ladeinfrastruktur sind für neue Registrierungen geschlossen.89
Stand: 19. August 2026. Förderprogramme können vorzeitig schließen, wenn das Budget ausgeschöpft ist. Prüfen Sie den Status deshalb noch einmal unmittelbar vor Bestellung und Einreichung. Dieser Ratgeber ersetzt keine Förderzusage, Behördenentscheidung oder Steuerberatung.
Status wichtiger Bundesprogramme am 19. August 2026
| Maßnahme | Status am 19.08.2026 | Förderung / Termin | Für wen? |
|---|---|---|---|
| EAG-Investitionszuschuss für PV und neuen Speicher | Nächster Call angekündigt | 8.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr23 | Natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme setzen |
| Energiemanagement für private Haushalte | Offen, solange Budget vorhanden | 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 600 Euro; Registrierung längstens bis 15.04.2027, 12:00 Uhr410 | Privatpersonen mit haushaltsüblichem Anschluss auf Netzebene 7 |
| Energiemanagement für Betriebe, Gemeinden und Vereine | Offen | KMU und Gemeinden bis 30 %, Großunternehmen bis 20 %; höchstens 20.000 Euro; Einreichung bis 15.04.2027, 12:00 Uhr511 | Betriebe und weitere Organisationen mit Anschluss auf Netzebene 6 oder 7; keine Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften |
| Weiterentwicklung bestehender Energiegemeinschaften | Offen | 50 %; Einreichung bis 30.09.2026, 12:00 Uhr61213 | Bestehende aktive GEA, EEG und erneuerbare BEG |
| EAG-Marktprämie für PV über 10 kWp | Weitere Gebotstermine 2026 vorgesehen | Gebotstermine 24.09.2026 und 10.12.2026; Höchstpreis 7,77 Cent/kWh14 | Größere neue oder erweiterte PV-Projekte mit Einspeisung |
Die Programme haben unterschiedliche Startregeln. Beim EAG-Investitionszuschuss muss der erstmalige Förderantrag vor der Inbetriebnahme gestellt werden.15 Bei den Programmen für betriebliches Energiemanagement und Energiegemeinschaften muss die Einreichung grundsätzlich vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung erfolgen.1112 Für private Energiemanagementsysteme dürfen Leistungen und Komponenten, die vor der Registrierung verrechnet wurden, nicht angesetzt werden.4
EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaik 2026
Der EAG-Investitionszuschuss ist ein einmaliger Zuschuss für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten PV-Anlage. Förderfähig sind Anlagen bis 1.000 kWp. Die Kategorie richtet sich nach der gesamten beantragten Engpassleistung der Neuanlage beziehungsweise nach der Leistung der Erweiterung.11516
Fördersätze und Kategorien
| Kategorie | Leistung | Fördersatz 2026 | Reihung |
|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 Euro/kWp115 | Zeitpunkt der Ticketziehung |
| B | über 10 bis 20 kWp | 140 Euro/kWp115 | Zeitpunkt der Ticketziehung |
| C | über 20 bis 100 kWp | höchstens 130 Euro/kWp115 | beantragter Förderbedarf in Euro/kWp, danach Ticketzeitpunkt |
| D | über 100 bis 1.000 kWp | höchstens 120 Euro/kWp115 | beantragter Förderbedarf in Euro/kWp, danach Ticketzeitpunkt |
| Stromspeicher | gemeinsam mit PV | 150 Euro/kWh115 | Teil des PV-Antrags |
Die Förderung ist bei gewöhnlichen PV-Anlagen und Speichern zusätzlich mit 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten begrenzt. In den Kategorien C und D ist der Tabellenwert kein garantierter Fixbetrag: Antragstellende geben ihren Förderbedarf je kWp an. Ein niedrigeres Gebot verbessert dort die Reihung.115
Bei PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder im Grünland wird der Investitionszuschuss grundsätzlich um 25 % reduziert. Der Abschlag entfällt unter anderem für qualifizierte Agri-PV-Anlagen sowie bestimmte bereits baulich oder infrastrukturell geprägte Standorte. Innovative PV-Anlagen unterliegen diesem Abschlag nicht. Die genaue Ausnahme muss anhand von § 56 EAG und § 6 EAG-IZV geprüft und nachgewiesen werden.1516
Fördercalls 2026
| Call | Zeitraum | Status am 19.08.2026 |
|---|---|---|
| 1. Call | 23.04. bis 11.05.20262 | beendet |
| 2. Call | 16.06. bis 30.06.20262 | beendet |
| 3. Call | 08.10.2026, 17:00 Uhr bis 22.10.2026, 23:59 Uhr23 | angekündigt |
Beim zweiten Call gingen laut EAG-Abwicklungsstelle fast 28.000 Anträge ein; wegen des kleineren Budgets konnten knapp 3.000 berücksichtigt werden. Wer keinen Fördervertrag erhalten hat, kann sein Projekt beim Oktober-Call erneut einreichen.17
Beispiel für eine typische Anlage
Eine neue Anlage mit 10 kWp fällt in Kategorie A. Bei 150 Euro/kWp ergeben sich 1.500 Euro. Ein gleichzeitig beantragter neuer Speicher mit 10 kWh bringt rechnerisch weitere 1.500 Euro. Zusammen sind das 3.000 Euro, sofern die Kostenobergrenze, die technischen Voraussetzungen und alle übrigen Bedingungen eingehalten werden. Ein Zuschlag für europäische Komponenten kann den Betrag erhöhen.11518
Das Beispiel ist keine Förderzusage. Maßgeblich sind der Fördervertrag, die anerkannten Kosten und die tatsächlich ausgeführte Anlage.
Speicherförderung: nur zusammen mit neuer oder erweiterter PV
Der EAG-Speicherzuschuss ist keine eigenständige Nachrüstförderung. Der Speicher muss gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage oder einer PV-Erweiterung beantragt werden. Reine Speichererweiterungen und nachträglich separat eingereichte Speicher sind nicht förderfähig.119
Es gelten insbesondere diese Eckpunkte:
- Fördersatz: 150 Euro je kWh115
- Mindestgröße: 0,5 kWh Speicherkapazität je kWp beantragter PV-Leistung115
- maximal geförderte Kapazität: 50 kWh je Anlage115
- stationärer elektrochemischer Speicher
- gemeinsamer Förderantrag mit der PV-Neuanlage oder Erweiterung
Beispiel: Bei 12 kWp beantragter PV-Leistung muss der Speicher mindestens 6 kWh groß sein. Technisch kann er größer ausgelegt werden; der EAG-Zuschuss berücksichtigt aber höchstens 50 kWh.11516
Die richtige Speichergröße richtet sich nicht nach dem maximalen Förderbetrag, sondern nach Lastprofil, PV-Ertrag, gewünschten Reserven und künftigen Verbrauchern wie Wärmepumpe oder Elektroauto.
Made-in-Europe-Bonus
Für förderfähige Komponenten mit europäischer Wertschöpfung aus dem EWR oder der Schweiz erhöht sich der EAG-Investitionszuschuss. Der Bonus beträgt je qualifizierter Komponente:18
Für die PV-Anlage sind damit bis zu 20 % Zuschlag möglich, wenn sowohl Module als auch Wechselrichter qualifiziert sind. Beim Speicher sind es 10 %. Entscheidend ist die aktuelle Komponentenliste der EAG-Abwicklungsstelle. Die verbauten Produkte müssen spätestens bei der Endabrechnung gelistet und über die Rechnungen eindeutig nachweisbar sein.1518
Der Bonus muss bereits im EAG-Antrag ausgewählt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Ist ein geplantes Produkt zum Antragszeitpunkt noch nicht in der Liste, kann der Bonus zwar beantragt werden; spätestens bei der Endabrechnung muss die Listung jedoch vorliegen.18
30-%-Zuschlag für innovative PV-Anlagen
Bestimmte innovative Anlagen erhalten beim EAG-Investitionszuschuss einen Zuschlag von 30 %. Dazu zählen nach der Verordnung unter anderem:15
- gebäudeintegrierte PV mit einer Funktion der Gebäudehülle
- schwimmende PV auf künstlich geschaffenen Wasserkörpern
- PV-Parkplatzüberdachungen auf befestigten Flächen mit mindestens zehn Auto- oder Fahrradstellplätzen, wenn die Module die Überdachung bilden
- PV an Lärmschutzwänden, Lärmschutzwällen oder Staumauern
- bestimmte vertikale oder hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen
Nicht jedes Indachsystem, jede Fassade oder jeder Carport erfüllt automatisch die Definition. Konstruktion und Nachweise müssen zur jeweiligen Kategorie passen.
Voraussetzungen vor dem EAG-Antrag
Zum Zeitpunkt der Ticketziehung müssen die wesentlichen Voraussetzungen bereits vorbereitet sein:115
- Anlagengröße und Förderkategorie festlegen. Bei Erweiterungen zählt die zusätzlich beantragte Leistung.
- Genehmigungen und Anzeigen klären. Alle erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz beziehungsweise Anzeigen müssen vorliegen.
- Einspeisezählpunkt sichern. Erforderlich ist zumindest ein dokumentiertes Angebot des Netzbetreibers für den Einspeisezählpunkt. Zählpunkt, Name und Adresse des Zählpunkteigentümers sowie der Anlagenstandort müssen daraus hervorgehen.
- Technische Planung abschließen. Module, Wechselrichter, Speicher, Montageart und beantragte Leistung müssen zueinander passen.
- Made-in-Europe-Bonus prüfen. Die gewünschten Komponenten und Nachweise gehören vor dem Antrag geklärt.
Darf man vor dem EAG-Antrag bestellen?
Eine Bestellung vor dem EAG-Antrag ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erfolgt aber ohne Fördergarantie. Der erstmalige Antrag muss jedenfalls vor der Inbetriebnahme eingebracht werden. Der Beginn der Arbeiten darf nicht vor dem 21. April 2022 liegen. Als Beginn gelten unter anderem Baubeginn und die erste rechtsverbindliche Bestellung; Genehmigungen und vorläufige Machbarkeitsstudien zählen nicht dazu.15
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine frühe Bestellung risikolos ist. Wer vor dem Fördervertrag bestellt, trägt das Risiko einer Ablehnung, Budgetknappheit oder später abweichenden Förderhöhe selbst. Bei einer geplanten Kombination mit einer Landes- oder Gemeindeförderung kann außerdem deren strengere Regel "Antrag vor Bestellung" gelten. Deshalb sollten alle Programme vor der Beauftragung gemeinsam geprüft werden.
Ticket ziehen ist noch kein Förderantrag
Am ersten Tag des Fördercalls startet die Ticketziehung. Der Ticketzeitpunkt bestimmt in den Kategorien A und B die Reihung und dient in C und D als zweites Kriterium bei gleichem Förderbedarf.119
Nach der Ticketziehung muss das Projekt innerhalb des offenen Calls vollständig zum Antrag eingereicht werden. Ein Ticket ohne eingereichtes Projekt ist kein Förderantrag. Beim zweiten Call 2026 war die Projekteinreichung ab dem Folgetag um 8:00 Uhr möglich; für den Oktober-Call sind die jeweils aktuellen Portalhinweise der EAG-Abwicklungsstelle zu beachten.19
Nach dem Fördervertrag: Bau, Inbetriebnahme und Endabrechnung
Sobald die EAG-Abwicklungsstelle den Fördervertrag ausstellt, läuft die Inbetriebnahmefrist:116
Verlängerungen sind nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wenn die Verzögerung nicht im Einflussbereich der fördernehmenden Person liegt. Nach Fertigstellung werden unter anderem Rechnungen und Zahlungsbelege, Anlagenfotos und ein Prüfprotokoll benötigt. Barzahlungen akzeptiert die EAG-Abwicklungsstelle nicht. Die Auszahlung ist erst möglich, wenn die Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der E-Control registriert wurde.115
Netzanschluss, Zähler, Fertigmeldung, Herkunftsnachweis und ein Vertrag für die Überschusseinspeisung sind wichtige Projektschritte. Sie sind aber keine eigenen Förderungen.
Energiemanagement-Förderung für private Haushalte
Die Bundesförderung "Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz" unterstützt private Haushalte bei einem neuen automatisierten, kommunikationsfähigen Energiemanagementsystem. Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten, höchstens 600 Euro. Die Registrierung ist möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr.410
Voraussetzungen sind unter anderem:
- haushaltsüblicher Netzanschluss auf Netzebene 7
- aktive Steuerung einer Kombination aus mindestens zwei Komponenten, etwa PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox oder Wärmepumpe
- Verarbeitung zeitvariabler oder dynamischer Preis- beziehungsweise Netztarifsignale
- Messung von Netzbezug und gegebenenfalls Einspeisung
- Lastmanagement und Verarbeitung von Leistungsvorgaben
- vollständige Installation durch einen Fachbetrieb
Eine reine Eigenverbrauchsoptimierung reicht für dieses Programm nicht aus. Das System muss auch auf Markt- oder Netzsignale reagieren können.410
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst wird das Vorhaben registriert. Danach muss das System innerhalb von sechs Monaten installiert, bezahlt und mit dem individuellen Link abgerechnet werden. Rechnungen für Leistungen und Komponenten, die vor der Registrierung verrechnet wurden, werden nicht anerkannt.4
Energiemanagement für Betriebe, Gemeinden und Vereine
Für Betriebe und weitere Organisationen gibt es eine getrennte Ausschreibung. Der maximale Fördersatz beträgt 30 % der anerkennbaren Nettokosten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Gemeinden und 20 % für Großunternehmen. Weitere Förderungsnehmende werden nach ihrer Unternehmensgröße eingestuft. Die Förderung ist mit 20.000 Euro pro förderungsnehmender Person und eingereichtem Standort begrenzt. Einreichungen sind bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr möglich.511
Zielgruppe sind Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Körperschaften öffentlichen Rechts mit Niederspannungsanschluss auf Netzebene 6 oder 7. Trägerorganisationen von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und der gemeinsamen Energienutzung sind ausdrücklich ausgeschlossen; für sie gelten die eigenen Energiegemeinschaftsprogramme.511
Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen oder einer anderen Verpflichtung, die das Vorhaben unumkehrbar macht, bei der KPC einlangen; maßgeblich ist der früheste Zeitpunkt. Nur Planungsleistungen können davor anerkannt werden. Eine weitere öffentliche Förderung derselben Kostenpositionen ist nicht zulässig. Wurden PV-Anlage, Speicher oder Wechselrichter bereits anderweitig gefördert und enthalten sie Funktionen für das Energiemanagement, können nur ausdrücklich ausgewiesene, noch nicht geförderte Mehrkosten für die Herstellung des geforderten Funktionsumfangs berücksichtigt werden.11
Förderung für bestehende Energiegemeinschaften
Das Programm "Energiegemeinschaften 2025" ist trotz seines Namens am 19. August 2026 geöffnet. Einreichungen sind bis 30. September 2026 um 12:00 Uhr möglich; eine frühere Schließung bei Budgetausschöpfung bleibt möglich. Das Programmbudget beträgt 5,3 Millionen Euro.613
Gefördert wird nicht die Gründung einer neuen Energiegemeinschaft und auch nicht der Kauf einer PV-Anlage, eines Speichers oder einer Wallbox. Zielgruppe sind bereits aktive gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften, die ausschließlich erneuerbare Energie nutzen und die erforderliche Mindestzahl aktiver Verbrauchszählpunkte erreichen.612
Zwei Schwerpunkte können beantragt werden:
- Neue Teilnehmergruppen und Bewusstseinsbildung: höchstens 10.000 Euro anrechenbare Nettokosten.12
- Digitalisierung und Flexibilisierung: höchstens 20.000 Euro anrechenbare Nettokosten, etwa für Beratung, Steuerung, Sensorik, Kommunikation und Integration von Erzeugern, Speichern oder Verbrauchern.12
Der Zuschuss beträgt 50 % der anerkannten Kosten. Daraus ergeben sich höchstens 5.000 Euro im ersten, 10.000 Euro im zweiten und bei zulässiger Kombination beider Schwerpunkte rechnerisch bis zu 15.000 Euro Förderung.12
Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung bei der KPC einlangen. Investitionen in die eigentlichen Erzeugungsanlagen, Speicher, Verbrauchsanlagen oder Ladeinfrastruktur sind in diesem Programm nicht förderfähig.12
Marktprämie, Einspeisevergütung und Energiegemeinschaft sind keine Investitionszuschüsse
Der EAG-Investitionszuschuss senkt einmalig die Anschaffungskosten. Die EAG-Marktprämie ist dagegen eine laufende Betriebsförderung für tatsächlich vermarkteten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Für PV gilt sie bei neuen Anlagen über 10 kWp oder Erweiterungen um mehr als 10 kWp.16
Für 2026 sind vier Gebotstermine mit jeweils 175.000 kWp Ausschreibungsvolumen festgelegt. Nach dem Stichtag dieses Artikels verbleiben die Termine 24. September und 10. Dezember 2026. Der Höchstpreis, bis zu dem PV-Gebote berücksichtigt werden, beträgt 7,77 Cent/kWh. Der tatsächliche Zuschlagswert ergibt sich aus dem Ausschreibungsverfahren.14
EAG-Investitionszuschuss und EAG-Marktprämie sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Wird für die Anlage eine Betriebsförderung nach dem Marktprämien-Kapitel gewährt, ist der Investitionszuschuss ausgeschlossen. Bei einem Projekt über 10 kWp muss daher vor der Einreichung entschieden werden, welcher Förderweg technisch und wirtschaftlich passt.16
Ein Einspeisevertrag mit einem Stromabnehmer ist wiederum ein privatrechtlicher Vertrag für den Verkauf von Überschussstrom. Er ist keine Förderung. Eine Energiegemeinschaft ermöglicht die gemeinsame Nutzung und Verrechnung von Energie; auch sie ist nicht automatisch ein Zuschussprogramm. Nur die oben beschriebene zeitlich befristete KPC-Ausschreibung fördert bestimmte Weiterentwicklungsmaßnahmen bestehender Gemeinschaften.612
Nullsteuersatz für Photovoltaik: 2026 grundsätzlich beendet
Der österreichische Nullsteuersatz für bestimmte PV-Lieferungen und Installationen endete grundsätzlich am 31. März 2025. Die Übergangsregel für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, reichte nur bis 31. Dezember 2025. Für neue PV-Projekte im Jahr 2026 gilt daher grundsätzlich wieder der Normalsteuersatz von 20 %.7
Der Nullsteuersatz war eine Umsatzsteuerregel, kein Zuschuss. Steuerliche Fragen zur Einspeisung, zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Energiegemeinschaften hängen vom konkreten Betriebsmodell ab. Das BMF unterscheidet insbesondere Voll- und Überschusseinspeisung sowie Inselbetrieb.20
Kann die Bundesförderung mit Landes- oder Gemeindeförderungen kombiniert werden?
Beim EAG-Investitionszuschuss ist die Kombination für PV-Anlagen der Kategorien A, B und C sowie für innovative PV-Anlagen grundsätzlich erlaubt, sofern die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Alle beantragten und erhaltenen öffentlichen Förderungen müssen der EAG-Abwicklungsstelle offengelegt werden. Für gewöhnliche Kategorie-D-PV-Anlagen enthält die Verordnung diese Ausnahme nicht.15
Die zweite Förderstelle kann trotzdem strengere Regeln haben oder dieselben Kostenpositionen ausschließen. Deshalb sind immer beide Richtlinien zu prüfen. Energiemanagementkosten sollten auf Angeboten und Rechnungen als eigene Positionen ausgewiesen werden, wenn PV, Speicher oder Wallbox zusätzlich gefördert werden sollen.11
So gehen Sie 2026 sinnvoll vor
- Verbrauch und Standort analysieren. Stromverbrauch, Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Netzanschluss und künftige Verbraucher bestimmen die sinnvolle Leistung.
- Netzbetreiber früh einbinden. Einspeisezählpunkt und mögliche Anschlussleistung können die Planung begrenzen.
- PV, Speicher und Steuerung zusammen planen. So lassen sich Förderkategorien, Mindestverhältnis des Speichers und Energiemanagement-Funktionen korrekt abbilden.
- Alle Programme vor der Bestellung prüfen. Entscheidend ist die strengste Startregel der kombinierten Förderungen.
- Genehmigungen und Unterlagen vorbereiten. Beim EAG müssen notwendige Anzeigen und Bewilligungen sowie die Zählpunktbestätigung rechtzeitig vorliegen.
- Im richtigen Call vollständig einreichen. Ticket ziehen, Projekt einreichen und Eingangsbestätigung sichern.
- Ausführung mit dem Antrag abgleichen. Änderungen an Leistung, Speicher oder Bonus-Komponenten können den Zuschuss beeinflussen.
- Endabrechnung dokumentieren. Rechnungen, unbare Zahlungsbelege, Fotos, Prüfprotokolle und Netzdokumente geordnet aufbewahren.
Wie Atimis Tec unterstützt
Atimis Tec prüft Dach, Stromverbrauch und geplante Verbraucher, dimensioniert PV-Anlage und Speicher und erstellt eine individuelle Planung. Zum Leistungsumfang gehören auch Wirtschaftlichkeitsberechnung, Angebot, Installation, Netzanschlussanmeldung und Unterstützung bei den technischen Unterlagen und Förderanträgen.
Für Projekte mit Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher kann Atimis Tec außerdem ein herstellerunabhängiges Energiemanagement konzipieren und umsetzen. Ob das konkrete System alle Bedingungen der KPC-Förderung erfüllt, muss vor Registrierung anhand des Leitfadens und der geplanten Komponenten geprüft werden.
Sie möchten PV-Anlage, Speicher und mögliche Förderungen gemeinsam planen? Atimis Tec unterstützt bei Planung und Einreichung; über die Förderung entscheidet ausschließlich die zuständige Abwicklungsstelle.
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Häufige Fragen zur Photovoltaik-Bundesförderung 2026
Ist der EAG-PV-Zuschuss am 19. August 2026 offen?
Nein. Der zweite Call ist beendet. Der nächste und letzte geplante PV-Call 2026 läuft vom 8. Oktober um 17:00 Uhr bis 22. Oktober um 23:59 Uhr.23
Wer kann den EAG-Investitionszuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme setzen. Entscheidend sind außerdem Anlage, Zählpunkt, Genehmigungen und die weiteren Voraussetzungen des EAG und der Verordnung.11516
Wird ein bestehender Speicher nachträglich gefördert?
Nein. Der EAG-Speicherzuschuss gilt nur für einen neuen Speicher, der gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt wird. Speichererweiterungen sind ausgeschlossen.119
Darf ich vor dem EAG-Antrag bestellen?
Grundsätzlich ja, aber ohne Fördergarantie und auf eigenes Risiko. Der EAG-Antrag muss vor Inbetriebnahme gestellt werden. Eine frühe Bestellung kann außerdem andere Förderungen ausschließen. Prüfen Sie deshalb zuerst sämtliche Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen.15
Reicht das EAG-Ticket als Antrag?
Nein. Nach der Ticketziehung muss das Projekt innerhalb des Calls vollständig eingereicht werden. Ohne Projekteinreichung liegt kein Förderantrag vor.19
Gibt es 2026 eine Förderung für reine Speicher-Nachrüstung?
In den hier geprüften allgemeinen Bundesprogrammen wurde am Stichtag keine offene Standardförderung für die reine Nachrüstung eines kleinen Heimspeichers identifiziert. Das frühere Großspeicherprogramm ist abgeschlossen. Für bestehende Energiegemeinschaften können Steuerungs- und Integrationsmaßnahmen förderfähig sein, nicht aber die Investition in den Speicher selbst.1221
Gibt es 2026 eine allgemeine Bundesförderung für private Wallboxen?
Nein. Die Aktion eRide Private 2025 ist wegen ausgeschöpften Budgets abgeschlossen. Bereits registrierte Vorhaben können noch eingereicht oder abgerechnet werden, neue Registrierungen sind nicht möglich.8
Kann ein Energiemanagementsystem zusätzlich zur PV gefördert werden?
Ja, wenn es die technischen Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt und dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Eine einfache Wechselrichter-App oder reine Eigenverbrauchssteuerung erfüllt die private EMS-Richtlinie nicht automatisch.41011
Ist eine Energiegemeinschaft selbst eine Förderung?
Nein. Sie ist ein rechtliches und organisatorisches Modell zur gemeinsamen Energienutzung. Die laufende KPC-Ausschreibung fördert nur bestimmte Weiterentwicklungsmaßnahmen bereits aktiver Gemeinschaften.612
Gilt für neue PV-Anlagen 2026 noch 0 % Umsatzsteuer?
Grundsätzlich nein. Der Nullsteuersatz endete am 31. März 2025; auch die Übergangsregel lief mit 31. Dezember 2025 aus.7
Quellen
Footnotes
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher — EAG Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15 ↩16 ↩17 ↩18 ↩19 ↩20 ↩21 ↩22
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/foerderkalender — EAG-Förderkalender ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/termin/3-foerdercall-2026-fuer-photovoltaik-und-speicher-kat-a-d — 3. PV-Fördercall 2026 ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/energiemanagement-fuer-privatpersonen — Energiemanagement private Haushalte 2026 ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiemanagement-fuer-betriebe — Energiemanagement Betriebe, Gemeinden und Vereine ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiegemeinschaften/energiegemeinschaften — Förderung Energiegemeinschaften ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/steuersatz-fuer-photovoltaikmodule.html — BMF Steuersatz für Photovoltaikmodule ↩ ↩2 ↩3
-
https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/emob-private-2025 — E-Mobilität für Private 2025 ↩ ↩2
-
https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/emob-betriebe-2025 — E-Mobilität für Betriebe 2025 ↩
-
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/Energiemanagement/ems_private_leitfaden.pdf — Leitfaden Energiemanagement private Haushalte ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Energiemanagement/KLIEN_Leitfaden_EMS.pdf — Leitfaden Energiemanagement Betriebe ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/betriebe/Energiegemeinschaften/KLIEN_Leitfaden_Energiegemeinschaft.pdf — Leitfaden Energiegemeinschaften 2025 ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10
-
https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/energiegemeinschaften-2025 — Klima- und Energiefonds Energiegemeinschaften 2025 ↩ ↩2
-
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012029&FassungVom=2026-08-19 — EAG-Marktprämienverordnung, Fassung 19.08.2026 ↩ ↩2
-
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012195&FassungVom=2026-08-19 — EAG-Investitionszuschüsseverordnung, Fassung 19.08.2026 ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15 ↩16 ↩17 ↩18 ↩19 ↩20 ↩21 ↩22 ↩23 ↩24 ↩25
-
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011619&FassungVom=2026-08-19 — Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Fassung 19.08.2026 ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/artikel/abschluss-des-2-foerdercall-2026-investitionszuschuesse-photovoltaik — Abschluss zweiter PV-Fördercall 2026 ↩
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/made-in-europe-bonus — Made-in-Europe-Bonus ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
-
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/artikel/2-foerdercall-fuer-photovoltaikanlagen-laeuft-von-16-bis-30-juni-2026 — Ablauf Ticketziehung und Antrag ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/steuerliche-aspekte-bei-photovoltaikanlagen-von-privatpersonen.html — BMF steuerliche Aspekte privater PV-Anlagen ↩
-
https://www.klimafonds.gv.at/foerderung/grssspeicheranlagen — Großspeicheranlagen ↩
Termine & Fristen
3. Fördercall 2026
8. Oktober 2026
Zuletzt geprüft: 19. August 2026
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